Es gibt einen FB aus 2006 über Mini-Balisongs und Mini-Springer mit Klingen unter 41 mm Länge und 10 mm Breite, der darauf abstellt, dass sie aufgrund geringer Grösse nicht geeignet seien, im Waffensinne wirksam auf Menschen einzuwirken. Und ohne Waffeneigenschaft auch keine verbotene Waffe sind.
Der gilt aber nur für den Einzelfall der damals begutachteten Fludderdinger. Kommentiert wurde damals zudem, die geringwertige und wenig belastbare Ausführung der damaligen Messer habe sie eher als Spielzeuge abqualifiziert. Ich erinnere mkch an eine Kommentierung, die das schon damals nicht als Freifahrkarte auch für "ernsthafter" ausgelegte kurze Messer verstanden wissen wollte.
Nun hat sich die Gutachtenstendenz in den vergangenen 17 Jahren eindeutig verschärft. Worin der emsige Herr M. aus W. heute überall Verbotenes zu erkennen vermeint, erstaunt ja manche alten Fahrensleute, die sich teils die berechenbarere und nachvollziehbarere Martina Wahl zuweilen zurückwünschen. Und die Sache hat noch ein Problem: Baut man einen 40mm-Springer vernünftig und stabil, ist die Annahme der Ungefährlichkeit sehr wackelig, das ist spätestens seit 9-11 wohl jedem Kundigen klar. Sonst müsste man übrigens auch, wenn die Sache kein absurd-beliebiges Possenspiel werden soll, zB auch sehr stabile Kugelschreiber-Dolche mit 38 mm Klingenlänge besitzgestatten, und das tut man keineswegs.
Ich würde also persönlich nicht drauf wetten wollen, wie so ein FB zu einem OTF heute ausfällt, wenns eben kein Klapperschrott ist, mit dem man sich eh nur lächerlich macht. Bevor der bestandskräftig in der Welt ist, würde ich selbst so ein Ding daher nicht kaufen, da ja sogar strafbewehrt, nicht nur OWi...
Wobei das Ding ein Einhandmesser bleibt, wenn der FB nicht gleich auch noch die Messereigenschaft verneinen sollte, was hier wenig zu erwarten ist.
Also rechtstreu nix mit ab ans Schlüsselbund, das bliebe OWi.
Nur so ein Zwergerl auf dem Sofa bespielen, ganz stolz, dass man überhaupt was springen lassen kann, und sei es eben so etwas...