Beiträge von Yeti

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    Ich bin kein Virologe, aber es ist doch erstaunlich, dass Coronaviren eigentlich immer auftreten aber kaum Wirkung auf den Menschen haben, aber drei davon (SARS-CoV-1, MERS und SARS-CoV-2) aus der Reihe tanzen und eines - das jetzige - wiederum eine Klasse für sich ist. Man könnte fast meinen, dass sie nicht "natürlichen" Ursprungs sind.
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    Gerade wenn man von dem Fachgebiet, wie ich auch, keine Ahnung hat, sollte man erst einmal gründlich Recherche betreiben, was die Experten dazu sagen. So findet sich sich bei einem der ersten Treffer einer Websuche dieser Artikel aus "Nature Medicine" (Wikipedia über die Zeitschrift:( Andersen, K.G., Rambaut, A., Lipkin, W.I. et al. The proximal origin of SARS-CoV-2. Nat Med (2020)..


    Darin heißt es unter anderem:

    Zitat

    {...]It is improbable that SARS-CoV-2 emerged through laboratory manipulation of a related SARS-CoV-like coronavirus. As noted above, the RBD of SARS-CoV-2 is optimized for binding to human ACE2 with an efficient solution different from those previously predicted7,11. Furthermore, if genetic manipulation had been performed, one of the several reverse-genetic systems available for betacoronaviruses would probably have been used19. However, the genetic data irrefutably show that SARS-CoV-2 is not derived from any previously used virus backbone20. Instead, we propose two scenarios that can plausibly explain the origin of SARS-CoV-2: (i) natural selection in an animal host before zoonotic transfer; and (ii) natural selection in humans following zoonotic transfer. We also discuss whether selection during passage could have given rise to SARS-CoV-2.


    Hier auch noch eine Zusammenfassung auf Deutsch: Forscher erklären, warum das Coronavirus nicht aus dem Labor stammt


    Die Zeitschrift hat zudem eine eigene Kategorie mit dem wöchentlichen Überblick zur Covid-19-Forschung, hier für den 20.03. bis 27.03.2020: COVID-19 Research in Brief: 20 March to 27 March, 2020.

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    Genauso finde ich die Aufschreie bzgl. Rechtssicherheit zur Abfrage von Handydaten, Ausgangssperren oder Gottesdienst via Skype in dieser Situation unnötig.


    Hinsichtlich der Abfrage von Handydaten mit Personenbezug sehe ich tatsächlich die gleichen Bedenken. Die Auswertung bringt technisch nicht den gewünschten Erfolg. Man kann damit keine Kontaktpersonen von Infizierten identifzieren, da die geographische Auflösung in einer Funkzelle nicht genau genug ist. Mir ist total unklar, was das bringen soll.


    Bei der Überlassung von anonymisieren Datensätzen durch die Netzanbieter hingegen kann ich eine Notwendigkeit schon eher erkennen. Hier kann man ablesen, wo viel Personenverkehr stattfindet und zielgerichtet Maßnahmen ergreifen.

    Rki schreibt das die exponentiellen Zahlen zurück gehen, zumindest für einen kurzen Beobachtungszeitraum. Mit Glück zeigen die Maßnahmen in Deutschland Wirkung, wirklich sehen tut man es wohl erst in 1-2 wochen


    https://www.spiegel.de/wissens…c3f-be9e-782e93289085-amp


    Mittlerweile steht darüber leider "Die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Zahlen haben sich inzwischen als unvollständig herausgestellt, da die Fallzahlen etlicher Geesundheitsämter am Wochenende nicht in die Statistik eingeflossen sind.". Der Artikel mit weiteren Erläuterungen ist dann kostenpflichtig.

    Wer aktiv bei der Erforschung des Virus mithelfen möchte und Rechenzeit spenden möchte, der kann Folding@home oder Rosetta@home installieren.


    Das Programm erhält wissenschaftliche Aufgaben, die auf eurem Rechner und auf vielen Tausend anderen Rechner berechnet werden und anschließend zentral zusammengefügt werden.
    Damit wird Proteinfaltung berechnet, was für die Entwicklung von Medikamenten und Impfungen wichtig ist.

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    btw hat der Kommandant meiner Freiwilligen Feuerwehr nach ersten Krisensitzungen auf Landkreisebene den Eindruck, dass es die Pandemiepläne die jetzt lt. Gesundheitsminister Spahn "überarbeitet werden" sollen irgendwie gar nicht gibt. Da wäre "in aller Hektik erstellen" wohl die richtige Ausdrucksweise gewesen.
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    Den Nationalen Pandemieplan für Deutschland (NPP) gibt es seit 2005: RKI - Influenza-Pandemieplanung. Wikipedia hat dazu ein paar Hintergründe. Und hier die Pandemiepläne der Bundesländer.
    Und noch die Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan – COVID-19 – neuartige Coronaviruserkrankung.

    Die 25000 Grippetoten jährlich geistern schon ewig durch die Medien und sind eine reine Schätzung. Ich habe den Eindruck, wir haben hier wieder einen "Spinat-Eisengehalt-Effekt", bei dem irgendwann mal eine Zahl in den Raum gestellt wurde und seither schreibt das jeder ungeprüft ab.


    Das RKI erklärt in seinen Saisonberichten zu Influenza das warum und wie der Schätzung relativ gut: Influenza-bedingte Todesfälle (Exzess-Schätzungen) in Bericht zur Epidemiologie der Influenza in Deutschland Saison 2018/19. Für die Saison 2017/2017 wurden dabei 25.100 geschätzt und 1.674 durch Laboruntersuchungen bestätigt.

    Guten Morgen,


    mit meiner ersten LED-Taschenlampe (damals von LED Lenser die P3) kam ein richtiger guter Fangriemen mit: elastisches Paracord (7-8 cm Schlaufendurchmesser) mit einer Nylonschlaufe vorne (siehe dieses Bild).
    Habt ihr Ideen wo es solche Fangriemen zu kaufen gibt?

    Ein Kollege [...]
    Soll aber auch zum schneiden taugen. (also keine reinen Stichwaffen die eher schlecht als recht schneiden können)
    Ich weiß dass es mal für die Kabar TDI Reihe eine Wadenholster gab (die TDI's sind ja leider überwiegend rauß wegen dem Feststellungsbescheid)
    , sonst sind mir Messer mit Serien Wadenholster nicht geläufig.


    [...]


    § 55 Abs. 1 WaffG ist für ihn nicht einschlägig?


    Nachtrag: Wollte nicht das durchgestrichene sonder das darunter zitieren.

    [...]BGB: "Der Finder eines Gegenstands, der nicht mehr als 500 € wert ist, kann 5 % des Wertes als Finderlohn beanspruchen. Ist der Gegenstand wertvoller, erhält er 25 € und 3 % des über 500 € liegenden Wertes."


    Das mit den 25 € finde ich nicht im BGB. Korrekt lautet es in § 971 Abs. 1 BGB

    Zitat

    Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.


    Ich denke, heutzutage kann jeder Sachbearbeiter im Fundbüro rumgoogeln, um einen Wert zu ermitteln. Wenn aber jemand ein falsches Sebenza aus China bei Ebay entdeckt und den Preis sieht, fällt der Finderlohn natürlich niedriger aus als bei einem offiziellen Reeve-Importeur, der ein Original anbietet. Das setzt schon etwas Sachverstand voraus. [...]


    Die Wertfestsetzung erfolgt nicht durch das Fundbüro. Gläubiger (Finder) und Schuldner (Verlierer) müssen das untereinander regeln, zur Not mit einem Gericht.

    Ja, da verstehst du etwas falsch. Du gibst die Antwort doch mit deinem Beitrag selbst: Stahlrute ist doch schon ein anderes Wort als Teleskopschlagstock.


    Eine Stahlrute kann zwar auch ausziehbar sein, ist aber flexibel. Ein Teleskopschlagstock ist hingegen starr. Er stellt im übrigen im zusammengefahrenen Zustand auch keine verstecke Hieb- und Stoßwaffe die ihrer Form nach geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet ist dar.
    Wäre ein Teleskopschlagstock das gleiche wie eine Stahlrute hätte er auch schon vor § 42a gar nicht besessen, geschweige denn geführt werden dürfen.

    Pock eating Cursader, was willst du mit dem Link sagen? Dort steht ebenfalls nicht, dass ein Teleskopschlagstock eine verbotene Waffe wäre. Und die Verbotsausnahmen bestehen im Gesetz weiterhin und dieses ist auch nach wie vor verbindlich ...

    ]...]
    Korrigiert mich mal, wenn ich falsch liege.


    Ist ein Tele-Stick nicht eine Waffe und unterliegt dem Führungsverbot auch wenn er in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird ?


    Du liegst falsch. Der Transport in einem verschlossenen Behältnis ist ein Ausnahmetatbestand zum Führverbot (§ 42a Abs. 2 Nr. 2 WaffG)


    Ein Schlagstock ist eindeutig eine Hiebwaffe und zählt somit zu den verbotene Waffen.
    Wenn er fest verschlossen ist, darf er auch geführt werden.
    [...]


    Ähm, ja. :rolleyes: Für Deutschland trifft nur Punkt eins und drei zu. Ein Teleskopschlagstock ist keine verbotene Waffe. Bitte immer erst ins Gesetz schauen.

    Das geht auch für die "Außenseite" der Hosentasche, da diese zumindest bei mir ähnlich wie ein Sack eingenäht ist. Zwischen Außenseite der Hosentasche und der Welt da draußen befindet sich dann der eigentliche Jeansstoff.

    Hab das gleiche Problem und löse das ganz pragmatisch mit Jeansstoffstücken aus alten Hosen, die ich auf die Hosentasche mit Textilkleber aufklebe (also zwischen Oberschenkel und Tascheninhalt). Ist zwar unschön, aber da sieht das ja niemand.