caliber-38: Ich hab noch gerlent, dass es egal ist ob verletzt oder nicht. Du darfst streng genommen nichtmal eine ausgefallene Feder oder Abwurfstangen (das Geweih, welches jährlich von Rehböcken und Hirschen abgeworfen wird) von Wildtieren mitnehmen. Ich spreche aber nur von Österreich speziell Niederösterreich.
Die Aussage von Revierler bezügl. EU-Wildfleischverordnung und Wilderei ist mir neu, kann aber gut sein, klingt zumindest logisch. Andererseits ist der Schusswaffengebrauch nur in Zusammenhang mit einer gültigen Jagdkarte erlaubt und das ergibt wieder ganz andere Aspekte.
Bliebe eigentlich für fremde Reviere nur noch das Abfangen mit der kalten Waffe. Vom Aspekt der Selbstgefährdung bei einem Reh noch vertretbar, bei einer Wildsau oder einem Rothirsch würde ich als Jäger schon nicht mit dem Taschenfeitel bewaffnet an das Tier herantreten wollen.
Wer entscheidet, wann abgefangen werden darf/muss bzw. das Tier noch weiterleben kann/darf ...
Was den Tierschutz anlangt gebe ich vielen hier Recht, dass das Erlösen eines leidenden Tieres eigentlich im Vordergrund zu stehen hat. Aber leider ist nicht immer alles schwarz und weiss.