Jörg Sprave hat in einem seiner letzten Videos erklärt, dass Messer mit Klingenlänge <= 4cm und Klingenbreite <= 1cm als Spielzeuge gelten.
In dem fall könnte das Messer frei getragen werden. Aber ohne BKA Feststellungsbescheid muss man sich unter umständen auf Diskussionen mit der Polizei einlassen.
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Aus der Beschreibung:
OTF-Springmesser sind in Deutschland verbotene Gegenstände - es sei denn, sie werden seitens des Bundeskriminalamts nicht als "Waffe" im Sinne des Waffengesetzes angesehen. Das BKA hat diesbezüglich bereits 2006m die Kriterien für Messer festgelegt, in diesem Feststellungsbescheid:
Das BKA setzt die Grenze auf eine maximale Klingenlänge von 41mm und eine Breite von 10mm. Das "Böker Plus Micro USB" liegt innerhalb dieser Grenze und ist somit KEINE Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Es ist in Deutschland legal. Da es vom Waffengesetz überhaupt nicht erfasst wird darf es auch legal ohne Grund mitgeführt werden.