ich will Hasetriel seinen Kauf echt nicht mies machen,
aber er wollte ein Messer, das dem Trageverbot nicht unterliegt.
Bei feststehenden Klingen waren es die 12cm, und die meisten hier
haben dann auch darauf geachtet entsprechende Messer vorzustellen.
Aber bei Klappmessern gilt doch das Trageverbot für arretierende Klingen, die einhändig geöffnet werden können. Was auf das DMF doch zutrifft...
Dem entsprechend kann es ihm ja durchaus passieren, dass er Ärger bekommen kann, bzw sein Vater, wenn dieser das Messer im Wagen "parkt".
habe ich was verpasst oder verstehe was falsch?
Würde es wirklich reichen den Daumenpin zu entfernen?