Ich halte das wie Meatgrinder, es würde mich sehr wundern, wenn ein solches Urteil tatsächlich gesprochen wurde. Wenn man angegriffen wird, ist das im übrigen ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff und der berechtigt zur Notwehr und dort gibt es gerade eben KEINE Verhältnismäßigkeitsprüfung. Dort ist nur entscheidend, dass es kein milderes, genauso effektives Mittel gab und dass es in keinem krassen Missverhältnis zum Angriff stand. Aber eine Abwägung findet dort nicht statt. Von daher, wenn jemand angegriffen wird und der Hund sich im Angreifer verbeißt, ist das so wie ich das sehe in keinem krassen Missverhältnis und im Zweifel gab es auch kein milderes Mittel. (Außer der Angreifer ist ein Fünfjähriges Kind, dass euer Grundstück betreten hat, um seinen Ball zurückzuholen und ihr habt den Hund gezielt auf es gehetzt, um ihm mal ne Lektion zu erteilen, dass es das nächste Mal erst fragen soll.) Aber ein Hund, der bei einem tatsächlichen ernstlichen Angriff zur Hilfe kommt, eingeschläfert? Glaub ich erst, wenn ichs schwarz auf weiß vor mir habe.
Was meinen Hund angeht, der ist ein Schisser und bestechlich ist er obendrein. Jeder Einbrecher könnte den mit ner Wurst bestechen und sonst würde sie sich vermutlich verstecken. 
edit: Das Karlsruhe Urteil dreht sich um Hunde, die einen Gast, der an der Tür geklingelt hat, gebissen haben, gegen den Willen ihres Herrchens, das sie umgestoßen haben. Sehe nicht, wie das auf eine SV Situation passt.