Die Rechtsgrundlage dafür ist übrigens Art. 28 AEUV. Alles, was du in Deutschland und dem jeweiligen anderen Land legal kaufen kannst, darfst du also auch "importieren". Anders ist das beim Handel mit der Schweiz, welche ja nicht zur Europäischen Zollunion gehört - im Gegensatz zur Türkei, das nur so nebenbei
Darüber hinaus gibt es in Deutschland ja keinerlei Erwerbsbeschränkung für Pistolenmagazine, soweit ich das überblicke. Auch Minderjährige dürfen solche theoretisch kaufen...
Edit: Ja, hatte ich richtig in Erinnerung: In Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) WaffG unter 1.3.x sind die wesentlichen Bestandteile von Schusswaffen aufgeführt. Magazine gehören nicht dazu.