Beiträge von knightofknives

    42a sagt, das Einhänder mit festellbarer Klinge den Trageeinschränkungen unterliegen ...
    Das Plus XS hat "nur" einen starken Widerstand - keinen Lock! ;)

    Hallo an die Messerexperten,


    da dies mein erster Post ist, moechte ich mich, vor meiner eigentlichen Anmerkung zu obigem Zitat, kurz vorstellen.


    Mein Name ist Michael, habe das Studentenleben altersmaeßig seit geraumer Zeit hinter mir gelassen und wohne im Muensterland.


    Fuer Messer interessiere ich mich, seit ich zu meinem 8. Geburtstag ein Schweizer Offiziersmesser von meinem Großvater geschenkt bekam.


    Meine derzeitige Messersammlung ist klein aber funktionell und umfasst neben einem Feldmesser von Glock fuers Grobe, mehrere Opinels, Schweizer Offiziersmesser von Wenger und Victorinox sowie diverse EDCs von Böker (u.a. Trance 42, Pocket Bowie Outdoor).


    Zu uuups oben aufgeführten Zitat:


    Der genaue Wortlaut des von Dir genannten Paragraphen 42a ist
    ...
    (Es ist verboten)
    ...
    "3.


    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen."
    ...
    Zitat Ende.


    Das heißt nicht wie Du schreibst, dass pauschal Einhaender mit feststellbarer Klinge Tragebeschraenkungen unterliegen.


    Lediglich Messer, die eine Vorrichtung zum einhändigen Öffnen UND eine Klingenarretierung aufweisen, sind von den Tragebeschraenkungen betroffen. Trifft eines der Merkmale nicht zu, entfallen auch die Einschraenkungen zum Fuehren im Sinne des 42a.


    @tactictom
    Als Tipp fuer einen 42a-konformen EDC kann ich Dir aus eigener Erfahrung das Trance 42 von Boeker empfehlen. Gute Verarbeitung, robust gebaut, sehr flach, passt in jede Hosentasche, alternativ auch per Clip am Gürtel. Und die Klinge aus AUS8 ist fuer mich ein guter Kompromiss aus Schnitthaltigkeit und Nachschaerfbarkeit.
    http://www.boker.de/taschenmes…aschenmesser/01BO591.html
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    Gruß Michael