Also im Gesetzestext steht sinngemäß das die Klinge der Teil des Messers ist, der über den Griff hinaus steht. Das ist bei vielen Messern gar nicht mal so einfach zu beurteilen. Hier geht es aber meist um das mit messen der Fehlschärfe. Das ist der nicht scharfe Bereich zwischen der Schneide und dem Griff.
Bei dir geht es aber um eine zu lange Schneide. Hier werden wohl 99% aller Beamten auf alle Fälle bis zum Ende der Schneide messen. Also:
Die Klinge zu kürzen würde gehen, wäre aber wahnsinnig aufwändig und entsprechend teuer. Immerhin müsste das ganze Messer erst weichgeglüht, dann bearbeitet und dann wieder neu gehärtet werden. Die Beschichtung wäre komplett weg und für den Preis kannst du dir mit Sicherheit ein komplett neues Messer holen.