Meiner Meinung nach, wird dem Gesetz bereits genüge getan wenn es sich die Klinge einfach durch Krafteinwirkung auf den Klingenrücken einklappen lässt. Dazu reicht es beim Liner Lock bereits aus, den Winkel an der Klingenwurzel, an dem der Liner anliegt, zu vergrößern (der Winkel soll für einen funktionierenden Liner Lock bei 7° liegen). Dadurch rutscht der Liner bei Belastung (absichtliches Klinge einklappen) von selbst neben die Klingenwurzel. Ist das Messer jedoch geöffnet, hält der Liner mit einer gewissen Federkraft die Klinge offen. Das dies funktioniert sieht man an all den vielen billgen Taschenmessern, bei denen die Klinge schon bei leichtester Belastung einklappt.
Also doch relativ einfach umzusetzen.
Bei Fragen einfach bei mir melden.
Frank