Das führt doch jetzt komplett am Thema vorbei. Aber nochmal ausführlich, da ich solche Verallgemeinerungen nicht abkann.
Ja, gilt bei Straftaten und OWi, nicht aber z.B. im Verwaltungsrecht. Und das kann dem "Normalo" manchmal wesentlich mehr und langfristiger aus der Bahnwerfen als StGB und OwiG, weil das wenige auf dem Schirm haben. Die oben genannten sind meines Wissens auch nicht über das StGB gestolpert, sondern über WaffG und Baurecht, BNatSchG etc.
Passendes Beispiel aus dem Waffenrecht., wenn z.B. die Behörde Deine Zuverlässigkeit anzweifelt (WaffG), weil irgendwer behauptet, Du ballerst auf deinem Grundstück rum und zufällig gibt´s ein Video, dass das scheinbar beweist.
Behörde erkennt also die Zuverlässigkeit ab und widerruft Waffenbesitzerlaubnis. Verlangt wird da von der Behörde kein Nachweis, sondern (Zitat aus einem VG Urteil):
Vielmehr genügt eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende, behördliche Einschätzung.
Bekommst Du einen Bescheid vom Amt, kannst Du den akzeptieren, Einspruch einlegen oder schlimmstenfalls vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Zumindest hast Du erstmal ordentlich zu tun. Natürlich musst Du keine Angaben machen, ist dann halt aber doof. Dann kannst Du weder beweisen noch belegen dass Du halt doch zuverlässig bist.
In dejure, openjur, juraforum etc lassen sich da ausreichend Verfahren nachlesen.
Für mich ist das jetzt soweit OT dass ich da jetzt raus bin.