Seit der EU-Wildfleischverordnung, der zu Folge angefahrenes (Fallwild) Wild wertlos ist und entsorgt werden muss, hält der Eingriff in fremdes Jagdricht (Wilderei) nicht mehr, da ja kein Schaden entsteht.
Servus Revierler und andere !
Das ist ein guter Satz ! Nur eines darf man nicht vergessen.... Deutschland und EU-Gesetze/Verordnungen das sind zwei Sachen die sich nicht
vertragen!!! Ich spreche aus Erfahrung was EU-Recht und Deutschland angeht !
DE nimmt nur Gesetze etc. an wenn es sich für DE lohnt. Oder was bringt.
Zur Sache selbst.... ich hab mal wo gwohnt, da gab es sehr sehr viele Karnickel. Nachts (im Sommer) sind die Ratten immer auf der Straße gehockt.
Natürlich erwischt man irgendwann mal so ein Vieh. Manchmal waren sie nicht gleich tod. Deswegen hatte ich immer einen Knüppel dabei um es kurz zu machen. Ich habe
das selber nur so gemacht, weil ich Polizisten gesehen hab die das auch so gehandhabt haben. Diese sagten mir auch, " mach das so und beide Parteien haben keinen Stress " !
Bei einem Reh sieht das sicher anders aus. Aber im Endeffekt entscheidet doch dein Gewissen, wenn ein kleines quiekendes Vieh vor dir liegt. Nur meine Meinung und keine Anleitung
oder sowas !!!!