Aus Erfahrung kann ich sagen das die Anmerkung "Spiel mit dem Feuer" gar nicht so falsch ist.....
Die überwiegende Anzahl der Kollegen ist der Auffassung das man nicht jeden Messerträger mit Gewalt
strafen muss, da sie oft selber zu den "Trägern" gehören.
Meine persönliche Meinung ist auch das es den falschen Ort, die falsche Zeit und den falschen Messerbesitzter gibt.....
Wer als Gewalttätig bekannt ist, besoffen auf einer öffentlichen Veranstaltung mit einem Messer in der Tasche auftaucht
geht ganz sicher nicht zum Grillen oder Angeln.
Dies ist aber der Extremfall.
Rein rechtlich bleibt lediglich das Problem den "sozial adäquaten Zweck" glaubhaft darzustellen.