Habe heut mal wieder den Zoll besucht und das hier wieder mit zurück genommen:

Strider MT GG
War mal wieder ein lustiges Schauspiel beim Zoll:
Die nette Dame der Abfertigung war sich nicht sicher ob das Messer jetzt beidseitig angeschliffen ist oder nicht. Denn falls ja dürfte ich es nicht erhalten, da es dann nämlich eine Waffe sei welche man nur mit Waffenschein erwerben dürfe. Habe da natürlich widersprochen, und sie zog dann einen "Experten" in Uniform zu Hilfe. Dieser kam dann mit einem (wohl veraltetem) Kärtchen mit waffenrechtlichen Bestimmungen in der Hand zur Begutachtung. Er wollte dann doch tatsächlich die Springmesser Bestimmungen auf das gute MT anwenden, so mit Klinge nicht über 8,5 cm, Breite 20% der Klingenlänge usw... ich dachte mir nur :hae; ... dann meinte er zwischen durch was von wegen Faustmesser :bonk: und ich sah das Teil schon einkassiert. Aber mit ein paar Einwänden und Aufklärungen meinerseits sowie etwas Geduld wurde es mir dann zum Glück doch ausgehändigt. Puh, nochmal ohne großen Aufwand davongekommen! 