Was ist denn neu daran?
Rauchen und offenes Feuer im Wald wird meines Wissens in den jeweiligen Landesgesetzen (Landeswaldgesetz bzw. Landesforstgesetz) und eventuell in Landesverordnungen zum Brandschutz in Wäldern geregelt.
Bsp. Schleswig-Holstein: Landesverordnung zum Brandschutz der Wälder, Moore und Heiden vom 31.01.2013
§ 2
(1) Das Anzünden und Mitführen von Feuer oder offenem Licht sowie der Umgang mit brennenden oder glühenden Gegenständen ist in Wäldern, auf Mooren und Heiden sowie in einem Abstand von weniger als 100 Meter von solchen Flächen verboten.
(2) Das Rauchen im Freien ist in Wäldern, auf Mooren und Heiden sowie auf den diese Flächen berührenden oder durchlaufenden öffentlichen und privaten Straßen und Wegen, mit Ausnahme der Bundesfernstraßen, in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober verboten.
... (der Rest der Vorschrift interessiert hier erstmal nicht)
Heckenschneiden:
Primäre Regelung im Bundesnaturschutzgesetz, hier § 39 BNatSchG
(5) Es ist verboten,
1. die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird,
2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
3. Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden; außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden,
4. ständig wasserführende Gräben unter Einsatz von Grabenfräsen zu räumen, wenn dadurch der Naturhaushalt, insbesondere die Tierwelt erheblich beeinträchtigt wird.
Die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 gelten nicht für... jetzt kommen die Ausnahmen.
Daneben gibt es in einigen Bundesländern im dortigen Landesnaturschutzgesetz wieder zusätzliche Regelungen.
Aktennotiz für mich: Nach der Arbeit nicht mehr in Gesetze schauen