Ich hab's leider auch noch nicht in der Hand gehabt.
Ein sehr gelungener Kompromiss, über den Sinn der Klingengeometrie bin ich geteilter Meinung!
Schöner Zwitter, aber kein Dolch(Waffe).
Eins ist Fakt: Es unterliegt nicht dem Führungsverbot. Bei Kontakt mit der Polizei und deren "Rechtsunsicherheit" auf Entscheidungshilfe durch Dritte(Funk u.Kollegen) bestehen. Ein durchschnittliche Polizeibeamter ist mit der momentanen Gesetzeslage, verständlicher Weise leicht überfordert.
Sollte ein Staatsdiener unbelehrbar rüberkommen, bleibt die Aufklärung über den "Straaftatbestand: Verfolgung Unschuldiger". Im Recht deutlich schwerwiegender gegenüber dem einer Ordnungswiedrigkeit beim führen eines entsprechenden Messers.
Es bedarf keiner unterwürfigen Handlungen bei Einhaltung der Gesetze.
Das gleiche haben schon die großen Schützenverbände probiert und dabei auf ihr Recht zum Teil verzichtet um geschmeidige Abläufe bei Genehmigungsverfahren mit den Behörden zu erwirken. Solche Deals sind nicht notwendig und rechtlich bedenklich, mit einem leichten Geschmack von Huldigung und Korruption.
In unserem Rechtssystem ist alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist.
Es gibt tausende von Messern die aufgrund der Bauart oder Größe zum führen in der Öffentlichkeit nicht geeignet sind, wenn kein annerkannter Grund vorliegt. Und Hunderte die nicht dem Führungsverbot unterliegen und diese sind rechtlich unbedenklich zum führen geeignet. Egal durch welche Details.
Fundiertes Wissen schützt vor Strafe. Vorraussetzung ist "sozialadäquates" Verhalten.
Unser Selbstbewußtsein zum führen von Messern basiert auf Fakten und oft auf Notwendigkeiten, nicht auf überflüssige Provokation.
Wir haben hier immer noch einen angemessenen Spielraum. Das ist in vielen Ländern ganz anders und nur in wenigen Ländern besser.
Gruß, Robert