Ich kann diese Anlassgesetzgebung auch nicht verstehen.
Es gibt im österreichischen Waffenrecht so viele Sachen die nicht abgedeckt sind und verbesserungswürdig sind (z.B. zentrale Beschussdatenbank - Personenbezogen), aber nein, stattdessen verbietet man Pumpguns. Unser lückenhaftes Gesetz könnte in einer Art und Weise geändert werden, ohne die Rechte von Waffenbesitzern zu beschneiden. Dabei finde ich nämlich, dass einige Sachen einfach zu lasch sind. z.B. das Langwaffen nicht in einem zentralen Wafferegister gemeldet werden. Darüber sollte man sich Gedanken machen. Nicht darum ob ein ordentlicher Staatsbürger nicht eine potenzielle Bedrohung ist wenn er z.B. eine vollautomatische Waffe besitzen würde. Mir ist jemand der ein Scharfschützengewehr besitzt, ohne dass das überprüfbar ist durch die Behörden, viel mehr ein Dorn im Auge.