Beiträge von dischu

    Ich hab mal eins zu Zippo geschickt, aber das ist mindestens schon 25 Jahre her.

    Damals gab es ein komplett neues Inlay, die Gehäuse außen blieb das alte.

    Kommt wohl auch auf den Defekt an. Aber wie gesagt, ist ewig her bei mir.

    Amphibian

    Ergänzend zur Frage von Ork Gasmus (es ist die LightSlip Pen&Pry von dp_steelandleather, richtig? Aber ist das Regular, Regular Wide oder Large?) muss ich wissen ...

    Kann ich da die ReyLight Pineapple Mini und ein Viper Hug erkennen?

    Falls ja, kommt die LightSlip auf die Haben-Wollen-Liste. Der Mini Bolt Action Pen von Big Idea Design ist da schon längst drauf :kroesus:

    Seit Ewigkeiten mal wieder eingesteckt, das Kizer Ki4404A.


    kizerki4404a_02i0fdd.jpg


    Tip down only und ein benötigtes Tool für die Achsschraube zieht es etwas runter, aber im Alltag stört beides kaum.


    kizerki4404a_039wfm8.jpg

    zwar kein "Klappmesser" im eigentlichen Sinne, aber da es hier keine Victorinox-Galerie gibt...

    Moooooment!

    Wikipedia sagt, eine andere Bezeichnung für ein Klappmesser ist Taschenmesser. Und Victorinox schreibt auf ihrer Webseite, sie machen Taschenmesser. Du bist hier rein rechtlich also richtig ;)


    Schnell noch was zum Thema:
    Aktuell meine beiden Micarta Lieblinge ...


    ankermesser_para_3_12mfxc.jpg


    ankermesser_para_3_2gfdit.jpg


    Übrigens ...
    Nachdem Otter wohl erst gesagt hat, "Micarta? Einmal und nie wieder!", können sie sich jetzt - nachdem die Version so eingeschlagen hat - eventuell doch noch einen zweiten Run vorstellen. Die Knife Lounge bleibt da zumindest am Ball.

    on the roam

    Hier sind zwei Shorts von Messerworld. Ich glaube, die zeigen es besser als mein Foto es könnte.


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    Man macht das kleine Ding Spaß. Ich glaub nach 10 Minuten kam das erste "HÖR MIT DEM GEKLACKER AUF !!!" ^^


    boeker_plus_micro-usbaqdlc.jpg


    Böker hat mir übrigens kurz und knapp geantwortet:

    "Das USB OTF wird nicht als Waffe eingestuft und unterliegt damit nicht dem §42a.

    Sie können es daher mit sich führen."

    Aufpassen! Da haben sie nun selbst das "Micro" im Produktnamen vergessen.

    Auch in ihrem Shop haben sie ja ein Bildchen "Legal zu führen. BKA bestätigt." beim Micro USB OTF.

    Danke euch allen!


    Ich verstehe es wohl eher so wie bagheera.

    Wenn der Artikel auf Grund seiner Beschaffenheit gar nicht unter die Definition des Waffengesetzes fällt, dürfte es auch gar keine Anwendung finden.

    Und da der §42a Teil des Waffengesetzes ist, dieser dann auch nicht. Daher müssten nach meienr Logik (!) alle drei oben aufgeführten Punkte erlaubt sein.

    In einer Waffenverbotszone muss ich das Teil nun aber auch nicht dabei haben, aber frei führbar hätte was.


    Aber bin ich mir sicher? Vielleicht schreibe ich mal eine Mail an Böker. Die scheinen da ja auch etwas Zeit und Geld reingesteckt haben und haben daran ggf. ein Interesse.


    Auch das ist natürlich nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung! Das Micro USB OTF ist aber schon mal vorbestellt.

    Das Micro USB wird offiziell ab dem 09.06. versandt; es hat eine Klingenlänge von 4 cm und fällt daher nicht unters Waffengesetz.

    ...

    https://www.boker.de/micro-usb-otf-01bo970

    Ich muss da noch mal nachfragen, weil ich mir nicht sicher bin.
    Es gibt ja gar keinen Feststellungsbescheid, da es mit unter 41 mm Klingenlänge und unter 10 mm Klingenbreite gar nicht waffenrechtlich eingestuft wird.

    Damit darf ich das Micro (!) in Deutschland...

    • besitzen,
    • frei führen und
    • sogar in einer Waffenverbotszone bei mir haben.

    Verstehe ich das so richtig?

    Nicht Zutreffendes bitte streichen :)

    Danke!